Beobachtet man die Entwicklung des derzeitigen Mietmarktes, möchte man es nicht glauben. Doch die österreichische Bundeshauptstadt gilt im internationalen Vergleich tatsächlich als Vorzeige-City in Sachen leistbarem Wohnraum. Damit das so bleibt, hat man die Regeln für Kurzzeitvermietung in Wien erneut geschärft. Wohnraum soll dadurch geschützt werden und nicht dem Zweck der Profitmaximierung Einzelner dienen.
Welche Regeln gelten für die Airbnb Vermietung in Wien?
Die Rechnung ist eine einfache: Mit Kurzzeitvermietung lässt sich weit mehr Geld verdienen als mit langen Mietverträgen, die im Falle des Falles zudem dem besonders mieterfreundlichen MRG unterliegen. Kaufen nun immer mehr Menschen Wohnungen, um sie nur tage-, wochen- oder monateweise zu vermieten, fehlen diese Unterkünfte jenen Menschen, die dauerhaft in der Stadt leben und arbeiten. Wohnraum wird verknappt, die Nachfrage steigt, Mieten gehen durch die Decke. Dem schiebt man in Wien nun schon seit längerem einen Riegel vor.


Schon jetzt gelten in Wien strenge Regeln: eine Unterkunft darf höchstens 90 Tage im Jahr Gästen überlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die vermietende Person ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der betreffenden Wohnung gemeldet hat. In ausgewiesenen Wohnzonen ist die Kurzzeitvermietung komplett verboten. Die Strafen für ein Zuwiderhandeln sind empfindlich. Bis zu € 50.000,– werden bei Verstößen fällig, geahndet werden sie durch die Wiener Baupolizei. In bestimmten Fällen werden Ausnahmegenehmigungen erteilt, diese sind jedoch an strenge Kriterien gebunden. Mit 1. Jänner 2027 kommen nun neue Regeln zum bereits 2024 etablierten Maßnahmenkatalog dazu.
Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietung in Wien
Wer vorhat, seine Wohnung künftig kurzzeitig zu vermieten, darf das weiterhin nur 90 Tage und nur außerhalb von Wohnzonen tun. Neu ist, dass vorab eine Registrierungspflicht für die Vermietenden besteht. Wer keine Registrierungsnummer hat, darf seine Wohnung auch nicht für einen Tag weitervermieten. Noch im November soll ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden. Für bestehende Gastgebende gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, für neue Vermietende gelten die Regeln bereits ab 1. Jänner. Aus Sicht der Plattformen heißt das, dass sie Angebote ohne Registrierungsnummer löschen müssen. Auch hier drohen Strafen von bis zu € 50.000,–.


Für Reisende, die unwissentlich in einem illegalen Airbnb übernachten, müssen sich nicht fürchten. Das Gesetz zieht lediglich die Vermietenden zur Verantwortung. Den Stress sollte man sich dennoch sparen – es besteht immer die Gefahr einer kurzfristigen Stornierung durch den Gastgebenden. Bei Troubles gibt es keinen Anspruch auf Kostenersatz! Dann lieber gleich in einem der zahlreichen Hotels, Motels, Hostels und Apartments der Stadt buchen. Das Angebot an touristischen Unterkünften ist vielfältig und hält für jeden Geschmack und Geldbeutel etwas bereit.
Ein Tropfen auf den heißen Stein
Wer sich auf offizielle Beherbergungsbetriebe verlegt, unterstützt steuerzahlende heimische Betriebe, hilft dabei, ein Problem des Overtourism zu verkleinern und ist auf der sicheren Seite. Denn im Gegensatz zu Airbnbs und anderen privaten Kurzzeitvermietungen unterliegen diese Art der Unterkünfte strengen Sicherheitsbestimmungen, zum Beispiel hinsichtlich Brandschutz.


„Wir bauen leistbaren Wohnraum, und wir verteidigen ihn”, sagt Jörg Neumayer, Landesparteisekretär der SPÖ Wien. Löblich ist das Vorhaben allemal. Wahrscheinlich braucht es aber mehr als nur beherztes Vorgehen gegen Kurzzeitvermietung, um den explodierenden Mietpreisen einen Riegel vorzuschieben. Dass im 16. Bezirk, fernab touristischer Pfade, für 50 Quadratmeter im Neubau teilweise über € 1.000,– Miete im Monat anfallen, hat wohl mit Airbnb wenig zu tun.