Wir kennen die Situation alle: Auf den ersten Blick hat das Restaurant noch so schön ausgeschaut, doch dann kommt die Rechnung – und wir zweifeln plötzlich an unseren eigenen geistigen Fähigkeiten. Doch wieder in eine der zahlreichen Urlaubsfallen getappt! Wir haben ein paar Tipps für euch, wie euch das künftig nicht mehr passiert. Und worauf ihr sonst noch so achten solltet, damit der Urlaub nicht teurer wird, als geplant.
Venedig, Markusplatz: Die Rechnung, bitte!
Man gönnt sich ja sonst auch alles. Warum also nicht im Caffè Florian am Markusplatz in Venedig erste Reihe fußfrei einen Aperol trinken? Vielleicht, weil wir 2020 im August da schon € 30,− bezahlt haben. Wem das egal ist: enjoy! Es gibt immerhin auch ein paar Chips dazu und das Caffè ist das berühmteste in ganz Venedig.
Seit 1720 trinkt man hier seinen Espresso besonders stilvoll. Vergesst aber nicht, die Rechnung mitzunehmen. Denn einerseits ist man verpflichtet, im Umkreis von 100 m nach dem Geschäft einen Beleg (“Scontrino”) vorweisen zu können, falls einen die Finanzpolizei danach fragt. Auch, wenn man nur eine Kugel Eis hatte. Das gilt für ganz Italien! Am Markusplatz im Speziellen hatten wir die Situation, dass wir keinen Beleg hatten. Und dann mit den Kellnern diskutieren mussten, weil die einfach doppelt kassieren wollten.
Schluss mit lässig: Arme, Ellenbogen und Autofenster
In Spanien zahlt man schon länger Strafe, wenn man im Auto allzu lässig daher kommt. Will heißen: Wer den Arm aus dem heruntergekurbelten Autofenster hängen lässt, muss mit einer Strafe von mindestens € 80,− rechnen. Dieses Jahr zieht Italien nach. Auch hier wird man nun für diese Art von Coolness zur Kassa gebeten. Bis zu € 168,− Strafe sind fällig. Bußgelder sollte man sofort zahlen. Diese sind nämlich auch in Österreich vollstreckbar. In Spanien spart man sich die Hälfte der Strafe, wenn man innerhalb von 20 Tagen bezahlt. In Italien werden nur 70 Prozent des Betrages fällig, wenn man innerhalb von 5 Tagen bezahlt. Und wer nicht vor Ablauf von 60 Tagen berappt, zahlt das Doppelte.
Paris: Verbotene Fotos von Eiffelturm & Co.
Jeder von uns kennt die Fotos vom Eiffelturm. Was aber viele nicht wissen: Man muss einige Dinge beachten, wenn man diese auf Social Media oder anderweitig im Internet verbreitet. Es ist nämlich im Prinzip verboten, Nachtaufnahmen vom Eiffelturm zu veröffentlichen. Aber langsam. Fotos vom Eiffelturm zu machen, die ihn bei Tag zeigen, ist erlaubt. Diese dürfen auch problemlos veröffentlicht werden. Sogar für kommerzielle Zwecke. Das Urheberrecht des Erbauers ist seit 1993 nämlich abgelaufen (70 Jahre nach seinem Tod). Allerdings erneuerte man die Außenbeleuchtung im Jahr 1990. Seither gilt sie als Kunstwerk.
Wenn ihr nun nächtliche Eiffelturm-Fotos für rein private Zwecke macht, ist das natürlich okay. Wenn ihr sie veröffentlicht, wird es komplizierter. In Deutschland, Österreich und der Schweiz herrscht Panoramafreiheit. Das heißt, wenn ein Bauwerk ohne Hilfsmittel (Drohne, Stativ & Co.) von einem öffentlichen Platz aus aufgenommen wird, darf das Bild – in den genannten Ländern – veröffentlicht werden. Ist eure Page aber auch von Frankreich aus aufrufbar und verfolgt ihr kommerzielle Absichten, verstößt ihr damit gegen französisches Gesetz. Und könnt abgemahnt werden. Dass Influencer klar kommerzielle Absichten vefolgen, ist klar. Bei Privatpersonen mit vielen Followern könnte man ebenfalls kommerzielle Absichten unterstellen. Und auch Instagram & Co. dienen einem wirtschaftlichen Zweck.
Was ihr tun könnt: Ihr wollt unbedingt ein Foto vom illuminierten Eiffelturm und das auch veröffentlichen? Dann achtet darauf, dass das Bauwerk nicht im Mittelpunkt des Bildes steht, sondern irgendwie “zufällig” drauf ist. Also zum Beispiel, weil ihr eine Personengruppe abgelichtet habt und der Eiffelturm nur im Hintergrund steht. Dann wäre ein solches Bild auch für kommerzielle Zwecke erlaubt. Dasselbe gilt übrigens auch für die Pyramide des Louvre, die Géode, das Centre Pompidou und den Triumphbogen.
Palermo: Dein persönlicher Auto-Wächter
Palermo ist in Sachen Autofahren und Autoparken Hölle. Die Straßen sind eng, es gibt wahnsinnig viele Autos und wer keine Nerven aus Drahtseilen besitzt, wird hier leicht verzweifeln. Eine Option ist es, das Auto weiter draußen stehen zu lassen. Oder eine der relativ günstigen Parkhäuser schon vorab auszusuchen und anzupeilen. Aber: Viele von denen schließen um 20 Uhr. Und dann wird es aber erst richtig nett in der Stadt. Wenn ihr Glück habt, findet ihr in einer der Seitenstraßen einen freien Parkplatz in der Kurzparkzone. Dafür gibt es Tickets, die wie Rubbellose aussehen und in Kiosken erhältlich sind.
In vielen Fällen hüpft aber schon ein Mensch aus dem Gebüsch, wenn ihr noch nachdenkt, wo ihr jetzt ein Parkticket herbekommt. Die Person wird euch ein Ticket anbieten, das gebraucht aussieht. Oder wahrscheinlich nichtmal mehr gültig ist. Nun könnte man diskutieren. Man könnte die Polizei holen. Man könnte es ignorieren. Und riskieren, zu einem zerkratzten Mietauto zurückzukommen. Wir haben uns einfach dafür entschieden, dem “Verkäufer” ein paar Euro zu geben. Dafür hat er unser Auto mit Argusaugen bewacht. Später haben wir dann erfahren, dass normalerweise ab 20 Uhr die kostenpflichtige Parkzeit sowieso endet (Parkplätze mit blauer Linie).
Die Sache mit dem Sand
Auf typische Urlaubsfallen wie Hütchenspieler, Unterschriftensammler, Bettler und Co. müssen wir nicht extra hinweisen, oder? Aber an eine Sache wollen wir euch doch sehr eindringlich erinnern: In vielen (vor allem typischen) Urlaubsländern ist es verboten, bestimmte Souvenirs mit nach Hause zu nehmen. Vor allem in Italien ist man in der Hinsicht streng. Es ist im ganzen Land verboten, Sand, Muscheln und Steine als Souvenir mit nach Hause zu nehmen. Auch nicht in kleinsten Mengen. Zwischen € 500,− und € 3.000,− werden dafür fällig.
In vielen Regionen Italiens ist es mittlerweile sogar verboten, sein Handtuch direkt auf den Sand zu legen. Weil sonst zu viel davon aus Versehen abgetragen wird. Auch in UK, in Griechenland und vielen anderen Ländern ist die Mitnahme von Strand-Andenken verboten. Übrigens kann man am Zoll auf dann Probleme bekommen, wenn man das Souvenir an einem Andenken-Stand gekauft hat.
Thailand: Buddha und E-Zigaretten
Das ist kein Spaß: Wer in Thailand E-Zigaretten einführt, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Die Teile sind nämlich sowohl für Touristen als auch für Einheimische veboten. Eine weitere Sache, über die ihr euch im Klaren sein solltet, betrifft Buddha. Es gilt als kulturell höchst unsensibel, Fotos mit Buddha Statuen zu machen oder Buddha Statuen als Dekorationselemente zu kaufen.
Buddha ist ein religiöser Führer und keine Deko. Hat man ein Buddha-Tattoo und trägt dieses in Thailand sichtbar, kann man viel negative Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Noch blöder ist die Situation in Sri Lanka. Da schiebt man regelmäßig Menschen mit (sichtbaren) Buddha Tattoos ab. Sich mit dem Rücken zu einer Buddha Statue stehend fotografieren zu lassen, ist ebenfalls verboten.
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Beitragsbild: Foto von Razvan Narcis Ticu auf Unsplash