Niemand fliegt gern mit Billigbombern durch die Gegend – mangelnder Komfort, versteckte Kosten und Stress am Gate sind dadurch oft vorprogrammiert. Und dennoch gibt es Situationen, in denen es dann halt ein Low Cost Carrier sein muss. Etwa wegen fehlender Alternativen oder deutlicher Preisunterschiede. Als 2018 der ungarische Billigflieger Wizz Air Wien erstmals anflog, wollte man damit einen neuen Markt erschließen. Doch genau der zwingt den Ultra Low Cost Carrier nun, die Schotten dicht zu machen.
Warum Wizz Air Wien nicht mehr anfliegt
Ursprünglich waren fünf Airbus A321neo für die Airline im Einsatz. Sie flogen 28 Strecken in 20 Ländern an. Darunter waren beliebte Ziele wie Barcelona, Madeira, Teneriffa, Malaga, Bilbao und London. Während man auf der Website immer noch mit dem Claim “Europas wachstumsstärkster Ultra-Low-Cost-Carrier” zu sein wirbt, wurde heute bekannt, dass sich Wizz Air bis März 2026 komplett aus Österreich zurückziehen wird. In einem ersten Schritt stellt man die Verbindung nach Bilbao und London-Gatwick ein. Schon am 26. Oktober 2025 ist mit dieser Strecke Schluss. Am 15. März 2026 stellt man den Rest des Flugangebots ab Wien ein.
Wachsen will man offenbar weiter – nur nicht in Österreich. Gestiegene Flughafenentgelte, Steuern und hohe Bodenabfertigungskosten ließen sich nicht mit dem Kostenmodell des Unternehmens vereinbaren, hieß es. Dabei hatte man am 23. Juli 2025 erst neue tägliche Verbindungen ab dem 26. Oktober nach London-Luton ab Wien verkündet. Ebenfalls interessant: Die Flughafenentgelte werden laut Flughafen Wien ab 1. Januar 2026 um bis zu fünf Prozent gesenkt. Sie sind für alle Airlines gleich hoch. Seitens des Flughafens verweist man auf die staatliche Flugabgabe, die es in Österreich gibt – in Ungarn und der Slowakei aber nicht.
Was tun, wenn man Wizz Air gebucht hat?
Passagiere, die bereits ihren Flug gebucht haben, sollten sich auf keinen Fall mit den sogenannten Wizz Credits als Entschädigung zufrieden geben, rät die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte. Laut EU-Fluggastrechteverordnung hat man einen Anspruch auf vollständige Rückerstattung des Ticketpreises in bar, per Überweisung oder Kreditkarte. Die Agentur weist außerdem darauf hin, dass ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen von bis zu 600 Euro entsteht (je nach Flugdistanz), falls ein Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen wird.
Passagiere müssen Umbuchungen von/ab Bratislava oder Budapest nicht akzeptieren. Diese sind nur zulässig, wenn Reisende ausdrücklich zustimmen und Wizz Air die Anreisekosten dorthin und von dort übernimmt. Sie haben nämlich Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzbeförderung ab/bis Wien, im Falle auch mit anderen Fluggesellschaften. Idealerweise sollten Betroffene schriftlich beim Kundendienst ihre Rückerstattung einfordern und auf ihren Rechten bestehen. Zeigt sich der Billigstcarrier unkooperativ, hilft die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte. Die hat auch ein entsprechendes Formular vorbereitet, falls man sich nicht einigen kann: