Wer billig fliegt, fliegt selten günstig. Das müssen beispielsweise Ryanair Passagiere immer häufiger erkennen. Doch auch, wer sich in letzter Zeit auf die ungarische Low-Cost Airline Wizz Air einließ, war oft mit bösem Erwachen, nämlich hohen zusätzlichen Kosten, konfrontiert. Die österreichische Arbeiterkammer (AK) wurde tätig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun: 81 von 88 geklagten Klauseln sind unzulässig. Passagiere können Wizz Air Gebühren zurück verlangen.
Der Witz bei Wizz
Doch was war geschehen? Immer mehr Menschen berichteten zum Beispiel darüber, dass ihr Check-in über die App des Billigstfliegers nicht funktionierte, sie beim Check-in am Flughafen € 40,− Check-in Gebühr entrichten mussten. Da diese, wie mehrere weitere Gebührenklauseln, vorab nicht klar ersichtlich waren, kam der OGH zum Urteil, diese seien unzulässig. Zudem stellte er fest, dass viele der benastandeten Klasueln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen intransparent, unveständlich formuliert oder mit verwirrenden Querverweisen versehen waren.
Weiters galten Wizz Geschenkgutscheine bislang nur zwölf Monate nach dem Kauf. Auch das ist nicht zulässig, wie der OGH befand. Die Praxis, Ticketkosten nicht in Geldwert, sondern in sogenannten Wizz Credits zurück zu zahlen, ist ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Passagiere ebenfalls illegal. Zudem wollte Wizz Air mit mehreren Klauseln sicherstellen, dass die Verwendbarkeit dieser Credits nach Belieben eingeschränkt und der Verfallszeitpunkt nach eigenem Ermessen fesgelegt werden kann.
Hatten Reisende Entschädigungsansprüche, mussten sie diese bislang zwingend über die Website von Wizz Air anmelden. Ebenfalls unzulässigerweise. Erhielten Fluggäste keine Buchungsbestätigung, war ihr einziger Weg zu dieser zu kommen, übers gebührenpflichtige Callcenter. Auch dieser Praxis schob man nun einen Riegel vor.
Wie Passagiere zu ihrem Recht kommen
Dank des Einsatzes der Arbeiterkammer sind diese und viele weitere Klauseln des Billigfliegers nun hoffentlich bald Geschichte. 81 von 88 geklagten Klauseln sind rechtswidrig. In zwei weiteren Entscheidungen hat der OGH 30 Klauseln zum Wizz Account, zu Wizz Geschenkgutscheinen und zu Wizz Credits als unzulässig erklärt. Via PR-Agentur ließ die Airline verlauten, dass man die Urteile anerkenne und akzeptiere und auch entsprechend handeln werde. Der Arbeiterkammer gelang eine passagierfreundliche Lösung für in Österreich wohnhafte Betroffene, damit diese Wizz Air Gebühren möglichst einfach zurück bekommen:
- Am Flughafen bezahlte Check-in Gebühren erstattet die Airline komplett
- Abgelaufene Geschenkgutscheine verlängert man; neue Codes verschickt man per E-Mail
- Abgelaufene Wizz Credits gibt’s aufs Konto oder als Gutschrift auf den Wizz Account
Damit die Wizz Air Gebühren zurück erstattet werden können, ist es ausreichend, das unten verlinkte Formular auszufüllen. Es gilt für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich, die nach 2018 mit der Airline unterwegs waren: